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Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge erbrechtlich absichern — Gesellschaftsvertrag und Testament im Einklang.

Unternehmensnachfolge

Wenn ein Unternehmen im Nachlass steckt, entscheidet die rechtliche Vorbereitung darüber, ob der Betrieb den Erbfall übersteht. Ich begleite Unternehmerinnen und Unternehmer bei der erbrechtlichen Gestaltung der Nachfolge — von der ersten Idee bis zur notariellen Umsetzung.

Vorweggenommene Erbfolge

Viele Unternehmensübergaben gelingen am besten zu Lebzeiten, in geplanten Schritten. Ich gestalte Übergabeverträge, die Versorgung des Übergebenden absichern und gleichzeitig Pflichtteilsansprüche weichender Erben von vornherein berücksichtigen.

Gesellschaftsvertrag und Testament im Einklang

Ein häufiger Fehler: Der Gesellschaftsvertrag und das Testament widersprechen sich. Ich prüfe bestehende Gesellschaftsverträge auf erbrechtliche Fallstricke und stimme Testament oder Erbvertrag so ab, dass der Betrieb im Erbfall handlungsfähig bleibt.

  • Abstimmung von Testament, Erbvertrag und Gesellschaftsvertrag
  • Nachfolgeklauseln für Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Absicherung weichender Erben und Pflichtteilsstrategien
  • Testamentsvollstreckung zur Überbrückung der Übergangsphase

Wenn die Nachfolge ungeregelt ist

Fehlt eine Regelung, greift die gesetzliche Erbfolge — mit dem Risiko, dass mehrere Erben gemeinsam über den Betrieb entscheiden müssen. Auch in dieser Lage berate ich Sie, wie sich Handlungsfähigkeit kurzfristig wiederherstellen lässt.


Eine gute Unternehmensnachfolge beginnt mit einem klaren Testament oder Erbvertrag. Lassen Sie uns frühzeitig besprechen, wie Ihr Lebenswerk in guten Händen bleibt.

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