Pflichtteil
Pflichtteilsansprüche durchsetzen oder abwehren — Auskunft, Wertermittlung und Vertretung bei Streitigkeiten.
Wer im Testament übergangen oder benachteiligt wurde, ist nicht ohne Rechte. Als naher Angehöriger steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflichtteil zu — ein Geldanspruch gegen die Erben. Ich setze Pflichtteilsansprüche durch und verteidige Erben gegen unberechtigte Forderungen.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Pflichtteilsberechtigt sind in erster Linie Kinder, der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie — falls keine Kinder vorhanden sind — die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist unabhängig vom Inhalt des Testaments zu zahlen.
Auskunft, Wertermittlung, Durchsetzung
Bevor ein Pflichtteil beziffert werden kann, benötigen Sie Auskunft über den Nachlassbestand und gegebenenfalls ein Wertgutachten. Ich fordere diese Auskünfte für Sie an, prüfe die Nachlassaufstellung auf Vollständigkeit und setze den Anspruch außergerichtlich oder — wenn nötig — vor Gericht durch.
- Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegen die Erben
- Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen zu Lebzeiten
- Verjährungsfristen im Blick behalten (regelmäßig drei Jahre)
- Vertretung von Erben gegen überhöhte Pflichtteilsforderungen
Pflichtteilsentzug und Pflichtteilsverzicht
In Ausnahmefällen kann der Pflichtteil entzogen oder vertraglich verzichtet werden. Solche Regelungen sind formstreng und sollten fachkundig geprüft werden — ich berate Sie, ob eine bestehende Klausel wirksam ist oder Angriffsfläche bietet.
Ob als Berechtigter oder als Erbe: Ich ordne Ihre Situation klar ein und vertrete Ihre Interessen. Häufig hängt der Pflichtteil eng mit Fragen der Erbengemeinschaft oder der Nachlassabwicklung zusammen — auch dazu berate ich Sie umfassend.
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