Erbengemeinschaft
Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft — Vertretung bei Konflikten zwischen Miterben.
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft — eine Zwangsgemeinschaft, die oft nicht auf Dauer angelegt ist. Ich vertrete Miterben bei der Verwaltung, Auseinandersetzung und, wenn nötig, bei gerichtlichen Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft.
Gemeinsam verwalten, gemeinsam entscheiden
Solange die Erbengemeinschaft besteht, gehört der Nachlass allen Miterben gemeinschaftlich. Entscheidungen zur Verwaltung erfordern häufig Einstimmigkeit oder zumindest Mehrheitsbeschlüsse — ein häufiger Konfliktpunkt, besonders bei Immobilien oder Unternehmensanteilen im Nachlass.
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Jeder Miterbe kann grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung — also die Auflösung der Gemeinschaft und Verteilung des Nachlasses — verlangen. Ich erarbeite Auseinandersetzungsvereinbarungen, verhandle mit den übrigen Miterben und vertrete Sie, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht gelingt.
- Teilungsversteigerung bei blockierten Immobilien im Nachlass
- Ausgleichsansprüche zwischen Miterben (z. B. für Pflegeleistungen)
- Verhandlung und Gestaltung von Auseinandersetzungsverträgen
- Vertretung bei gerichtlicher Erbauseinandersetzung
Wenn Miterben sich nicht einigen können
Blockierte Erbengemeinschaften ziehen sich oft über Jahre — mit spürbaren emotionalen und finanziellen Kosten für alle Beteiligten. Ich suche zunächst die außergerichtliche Einigung, vertrete Ihre Interessen aber ebenso konsequent vor Gericht, wenn dies der einzige Weg zu einer Lösung ist.
Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und kommen nicht weiter? Lassen Sie uns Ihre Situation besprechen — häufig berühren sich hier Fragen der Nachlassabwicklung und des Pflichtteils.
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