Erbschein
Erbschein beantragen — Nachweis Ihres Erbrechts gegenüber Banken, Grundbuchamt und Behörden.
Der Erbschein ist der amtliche Nachweis Ihres Erbrechts — Sie benötigen ihn regelmäßig, um gegenüber Banken, dem Grundbuchamt oder Behörden zu belegen, dass Sie berechtigt sind, über den Nachlass zu verfügen. Ich stelle den Antrag für Sie und begleite das Verfahren beim Nachlassgericht.
Wann ein Erbschein nötig ist
Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, verzichten Banken und Grundbuchämter mitunter auf den Erbschein. In den meisten anderen Fällen — insbesondere bei gesetzlicher Erbfolge oder einem privatschriftlichen Testament — ist er unverzichtbar.
Der Antrag beim Nachlassgericht
Der Antrag erfordert eine eidesstattliche Versicherung zu den persönlichen und familiären Verhältnissen sowie zum Nachlass. Ich bereite die erforderlichen Unterlagen vor, formuliere den Antrag rechtssicher und vertrete Sie gegenüber dem Nachlassgericht — bei Bedarf auch bei einem gemeinschaftlichen Erbschein für mehrere Miterben.
- Prüfung, ob im Einzelfall überhaupt ein Erbschein erforderlich ist
- Zusammenstellung von Urkunden und Nachweisen für das Nachlassgericht
- Beantragung des gemeinschaftlichen oder alleinigen Erbscheins
- Vertretung bei Zweifeln am Erbrecht oder konkurrierenden Anträgen
Wenn der Erbschein angefochten wird
Bestehen Zweifel an der Erbfolge, kann ein bereits erteilter Erbschein eingezogen oder angefochten werden. Ich vertrete Sie sowohl bei der Verteidigung eines erteilten Erbscheins als auch beim Vorgehen gegen einen aus Ihrer Sicht unrichtigen Erbschein.
Der Erbschein ist oft der letzte Schritt einer geordneten Nachlassabwicklung. Ich begleite Sie zuverlässig durch das gesamte Verfahren beim Nachlassgericht.
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